Rechtsprechung
   LG Hamburg, 05.07.2002 - 317 O 123/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,15302
LG Hamburg, 05.07.2002 - 317 O 123/00 (https://dejure.org/2002,15302)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05.07.2002 - 317 O 123/00 (https://dejure.org/2002,15302)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05. Juli 2002 - 317 O 123/00 (https://dejure.org/2002,15302)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,15302) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Altbausanierung: Welchen Schallschutz kann Erwerber verlangen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sanierung eines Altbaus: Welchen Schallschutz kann Erwerber verlangen? (IBR 2003, 251)

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 394
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.06.1974 - V ZR 164/72

    Zur Duldung eines Oberbaus

    Auszug aus LG Hamburg, 05.07.2002 - 317 O 123/00
    Das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis läge nur dann nicht vor, wenn bereits feststünde, dass die Klägerin einen ihr zuerkannten Mängelbeseitigungsanspruch unter keinen Umständen durchsetzen kann, da zu einer Leistung, die unstreitig nicht möglich ist, niemand verurteilt werden darf (vgl. BGHZ 62, 388 ff.,393; 68, 372 ff., 377).
  • BGH, 15.02.1990 - VII ZR 269/88

    Geltendmachung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum durch einen

    Auszug aus LG Hamburg, 05.07.2002 - 317 O 123/00
    Auch wenn es sich bei der streitbefangenen Holzbalkendecke um Gemeinschaftseigentum handelt, ist die Klägerin nach, der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 1990, 1663 f m weit Nachw.), der die Kammer folgt, befugt, den sich aus dem Vertrag mit dem Beklagten als Veräusserer ergebenden Anspruch auf Mängelbeseitigung auch ohne Ermächtigung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft geltend zu machen.
  • BGH, 05.05.1977 - VII ZR 36/76

    Rechtsnatur der Sachmängelansprüche des Erwerbers eines nahezu fertigen Bauwerks;

    Auszug aus LG Hamburg, 05.07.2002 - 317 O 123/00
    Das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis läge nur dann nicht vor, wenn bereits feststünde, dass die Klägerin einen ihr zuerkannten Mängelbeseitigungsanspruch unter keinen Umständen durchsetzen kann, da zu einer Leistung, die unstreitig nicht möglich ist, niemand verurteilt werden darf (vgl. BGHZ 62, 388 ff.,393; 68, 372 ff., 377).
  • BGH, 09.10.1974 - VIII ZR 113/72

    Anforderungen an die Auslegung eines Mietvertrages - Nachträgliche Verminderung

    Auszug aus LG Hamburg, 05.07.2002 - 317 O 123/00
    Im Hinblick auf die Regelung des § 283 BGB kann das Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage nicht schon deswegen verneint werden, weil nicht sicher ist, ob es möglich ist, den geltend gemachten Anspruch auch durchzusetzen; denn diese Bestimmung gibt dem Gläubiger die Möglichkeit, bei Nichterfüllung des titulierten Anspruchs auf vereinfachtem Weg Schadensersatz geltend zu machen (vgl. BGH NJW 1974, 2317 f.), ohne dass es im Rahmen der Leistungsklage einer Beweiserhebung über die Frage der Unmöglichkeit der Leistung bedarf.
  • OLG Hamburg, 14.09.2001 - 2 Wx 82/01

    Betretungsrecht des gerichtlichen Sachverständigen

    Die Vorinstanzen haben mit zutreffender Begründung dem Antragsgegner aufgegeben, dem vom Landgericht Hamburg in der Sache 317 O 123/00 bestellten Gutachter unter den im Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 07.März 2001 näher beschriebenen Bedingungen Zutritt zu seiner Wohnung zwecks Schallmessungen zu gewähren.

    Das Landgericht hat nicht ausgeführt, dass der Antragsgegner an den im Verfahren 317 O 123/00, an dem er in der Tat nicht beteiligt ist, ergangenen Beweisbeschluss gebunden sei.

  • OLG Hamburg, 03.12.2019 - 4 U 129/18

    Haftung des Architekten: Planungsfehler bei der Sanierung von Holzbalkendecken

    Zwischen den Parteien kam es zum Rechtsstreit vor dem Landgericht Hamburg (Aktenzeichen 317 O 123/00); der hiesige Kläger wurde mit Urteil vom 5. Juli 2002 rechtskräftig dazu verurteilt, die streitbefangene Holzbalkendecke so gegen Schall zu dämmen, dass in den Räumen des 1. OGs die Mindestanforderungen an den Luft- und Trittschallschutz gemäß der DIN 4109 (1989) eingehalten werden würden, ohne dass die Decke dieser Wohnung abgehängt bzw. in der Höhe verringert werde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht